Stiftungsberatung

Stiftungsberatung

Der Gesetzgeber hat Stiftungen in ganz besonderem Maße steuerlich privilegiert. Insbesondere für Vereine stellt die Gründung einer Stiftung oft eine ideale Ergänzung ihres Fundraisingportfolios dar. Stiftungserträge sind eine verlässliche Einkommensquelle, mit der sich gut planen lässt. 

Falls Sie überlegen, eine Stiftung zu gründen, nehmen Sie mit mir Kontakt auf! Mehr als 20 Jahre habe ich das Fundraising für die LBV Stiftung Bayerisches Naturerbe übernommen und bin seit 2023 deren ehrenamtlicher Stiftungsvorsitzender mit ca. sechs Mio.€ Vermögen, 11 Unterstiftung und jährlichen Fördermitteln in Höhe von ca. 150.000 €. Als zertifizierter Stiftungsmanager (Deutsche Stiftungsakademie) bin ich gerne Ihr Begleiter beim Ausflug in diese komplexe Materie.

Mein Angebot

1. Recherche: Warum eine Stiftung auch für Sie von Interesse ist

Der Ewigkeitsgedanke ist sicherlich eines der wichtigsten Argumente für die Gründung einer Stiftung. Dieser Aspekt wird beim Fundraising für Vereine oft zu wenig berücksichtigt, da oft die zeitnahe Mittelverwendung im Vordergrund steht. Viele Spenderinnen und Spender legen jedoch großen Wert auf den langfristigen Impact ihrer Unterstützung – weniger auf den nächsten Notfall, der sie mit einem aktuellen Mailing erreicht.

Ein weiterer Vorteil ist der deutlich erhöhte Spendenabzug beim Finanzamt, der bei Zustiftungen möglich ist. Gerade beim Großspendenfundraising lässt sich dieses Potenzial ideal nutzen. Das überzeugendste Argument für eine Stiftung ist jedoch, dass Sie Ihren Spenderinnen und Spendern bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit bieten, Vermögenswerte nach ihrem Willen an Ihren Verein oder Ihre Stiftung zu übertragen – Stichwort: „Geben mit warmer Hand“. Es ist ärgerlich, erst nach dem Ableben eines Erblassers davon zu erfahren und sich aufwändig auf die Suche nach Vermögenswerten zu begeben.

Ich unterstütze Sie gern dabei, wenn Sie über die Gründung einer Stiftung nachdenken. Gemeinsam klären wir, welche Potenziale bei Ihren Spenderinnen und Spendern bestehen, welche gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten sind, welcher Aufwand mit der Gründung verbunden ist und wie eine Stiftung ideal in das Fundraising eines bereits bestehenden Vereins integriert werden kann. Außerdem helfe ich Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Fundraising-Instrumente, die exklusiv mit Hilfe einer Stiftung genutzt werden können.

2. Welche Angebote können Sie mit Hilfe einer Stiftung unterbreiten?

Die folgenden Möglichkeiten bieten Sich gerade im Großspendenfundraising an, mit Hilfe einer Stiftung zu erreichen. Lassen Sie sich beraten, welche für Sie besonders attraktiv sein könnten: 

  • Zustiftung
    Ihr bestes Argument für Spenderinnen und Spender, die langfristig helfen wollen, oft über den Tag hinaus. Viele ältere Menschen wünschen sich, dass ihre Unterstützung langfristig etwas bewirkt: Die Zustiftung erhöht das feste Stiftungskapital, damit die daraus zu erziehlenden Erträge Förderprojekten zugutekommen. Zustiftungen können gesondert steuerlich geltend gemacht, werden. Für sie gilt ein erhöhter Spendenabzug.
  • Stifterdarlehen
    Ihre Unterstützerinnen und Untertützer gewähren Ihrer Stiftung ein unverzinsliches Darlehen für die Dauer von mindestens einem Jahr. Das Darlehen wird über eine Bankbürgschaft abgesichert. Mit den Erträgen der Anlage lassen sich Projekte fördern. Im Bedarfsfall kann es zurückgefordert werden, im Idealfall wird es an den Verein, bzw. die Stiftung vererbt. Dieses Angebot ist insbesondere für Menschen attraktiv, die unsicher sind, welche Ausgaben die Zukunft noch mit sich bringen wird: Stichwort: Pflege- oder Senorenheimkosten. Mit einem Stifterdarlehen signalisieren die Darlehensgeber ihre Absicht, auch über den Tod hinaus ihre Einrichtung fördern zu wollen, sichern sich aber für den Bedarfsfall ab. 
  • Erbe und Vermächtnis
    Damit über den Tod hinaus was bleibt. Mit Hilfe einer Stiftung geben Sie Ihren Spenderinnen und Spendern die Möglichkeit, die Stiftung als Erben einzusetzen, womit das Erbe dauerhaft den Kapitalstock ihrer Stiftung erhöht, da nur aus den Erträgen gewirtschaftet werden soll. Vielen Menschen ist dies wichtig, weil Sie damit auch langfristig die Welt ein wenig besser machen. 
  • Unterstiftung oder Treuhandstiftung
    Mit Hilfe einer Unterstiftung bestimmen Ihre Spenderinnen und Spender den Zweck ihrer Unterstiftung und die Verwendung der Erträge. Sie hat einen eigenen Status der Gemeinnützigkeit und unterliegt der Prüfung durch das zuständige Finanzamt. Verwaltet wird sie durch den Treuhänder, einer rechtsfähigen Stiftung.Viele Spenderinnen und Spender gründen zu Lebzeiten eine Unterstiftung und setzen sie als Erbin ihres Vermögens ein und legen damit auch die Verwendung ihrer Gelder für die Zukunft fest.
  • Stiftungfonds
    Ein Stiftungsfonds kommt durch die zweckbestimmte Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung zustande. Mit den Erträgen dieses Stiftungsfonds werden exakt diejenigen Prjekte gefördert, welche vorher vereinbart wurden.

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